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Informieren Sie sich im Vorfeld.

Formulare

Folgen in Kürze.

Nützliche Links

  • www.gesetze-im-internet.de/gnotkg
    Gesetz über Kosten der freiwilligen Gerichtsbarkeit
    für Gerichte und Notare (GnotKG)
  • www.notarkostenrechner.com
    Kostenrechner
  • www.notariatsreform.de

Waghäusel – Beurkundungen im Rathaus

In Zusammenarbeit mit der Großen Kreisstadt Waghäusel bietet Notar Link jeden Donnerstag Vormittag Beurkundungen vor Ort im Rathaus Waghäusel an. Diese Termine dienen der ortsnahen Versorgung mit notariellen Dienstleistungen sowie den eigenen Verträgen der Großen Kreisstadt Waghäusel.

Termine werden unter der 07251 – 326 570 direkt in Bruchsal vereinbart.

Bitte beachten Sie, dass Sie als Bürger von Waghäusel natürlich auch „ganz normal“ und ohne zeitliche Beschränkung Ihre Angelegenheiten in Bruchsal regeln können. Bei großer Nachfrage werden in ihrer Mobilität eingeschränkte Menschen bevorzugt.

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FAQ

Beurkundung und Beglaubigung

Es gibt einen bedeutenden Unterschied zwischen Beurkundungen und Beglaubigungen:
Bei der Beurkundung hat der Notar die volle inhaltliche Verantwortung für die Urkunde und liest diese im Rahmen der Urkundsverhandlung vor allen Beteiligten vor.
Bei der Beglaubigung hingegen geht es darum, die Identität der Unterzeichner für den Rechtsverkehr zweifelsfrei festzustellen.

Informieren Sie sich demnach, gerade wenn Sie ein Dokument für den Rechtsverkehr in einem anderen Land benötigen, welche Form Sie im Einzelfall brauchen. Beurkundung und Beglaubigung stehen in einem Stufenverhältnis: Die Beurkundung ist „mehr“ als nur eine Beglaubigung, sodass die Beurkundung immer die Beglaubigung ersetzt.

Beglaubigung mit und ohne Entwurf

Sie haben bei uns die Möglichkeit, selbst mitgebrachte Dokumente ohne inhaltliche Prüfung durch den Notar beglaubigen zu lassen. Die Kosten sind hier deutlich geringer, als wenn der Notar beurkundet oder den gewünschten Entwurf, der anschließend beglaubigt wird, auch für Sie entwirft.

Kosten

Die Kosten, die bei einer Beratung oder Beurkundung anfallen, sind gesetzlich genau geregelt: GnotKG und Kostenrechner.

Regelmäßig kann eine Frage zu möglichen Kosten erst NACH zumindest einer Beratung und Klärung Ihres Anliegens halbwegs zuverlässig beantwortet werden, deshalb ist eine „reine Kostenauskunft“ seriös kaum möglich.

Termine

Bitte vereinbaren Sie Ihren Termin telefonisch, E-Mail-Anfragen werden zwar in der Regel bearbeitet, dauern aber länger.

ES EILT!

Bitte beachten Sie, dass uns bewusst ist, dass grds. jedes notarielle Anliegen eilig ist in dem Sinne, dass es nicht auf die lange Bank geschoben werden und zeitnah geregelt werden sollte. Haben Sie deshalb Verständnis, dass wir Ihr Anliegen genau wie alle anderen im normalen Geschäftsgang behandeln und terminieren. Wenn etwas darüber hinaus ausnahmsweise überhaupt keinen Aufschub duldet (etwa das Testament eines Todkranken), dann sagen Sie uns bitte Bescheid. Bitte haben Sie umgekehrt Verständnis, dass der häufig genannte Grund „Ich möchte das jetzt geregelt haben!“ für uns kein besonderes Eilbedürfnis begründet.

Mitzubringen

Ausweis, Steuer-Ident-Nummer, in Fällen des Familien- und Erbrechts auch das Stammbuch oder Ihre Geburtsurkunden.

Entwürfe

Sie bekommen regelmäßig einige Tage vor Beurkundung von uns einen Entwurf übermittelt. Diesen können und sollten Sie nutzen, um sich auf die Beurkundung vorzubereiten und ggf. externen Rat einzuholen, insb. bei Ihrem Steuerberater.

E-Mail und elektronische Kommunikation

Wenn Sie uns eine E-Mail-Adresse nennen, gehen wir davon aus, dass Sie trotz der bekannten Bedenken in Bezug auf die Sicherheit dieses Kommunikationsmittels damit einverstanden sind, von uns im Rahmen Ihrer Angelegenheit per E-Mail kontaktiert zu werden.

Ansprechpartner für Ihr Anliegen („Ich will den Chef sprechen!“)

Alle Mitarbeiter an dieser Notarstelle sind spezialisierte Sachbearbeiter. „Sekretärinnen“ ohne notarielle Kenntnisse gibt es bei uns nicht! Deshalb dürfen Sie Ihr Anliegen und Ihre Fragen gerne zunächst dem jeweiligen Sachbearbeiter stellen. Dass der Notar während Beurkundungen nicht gestört werden und ans Telefon kommen kann, verstehen Sie sicher.

Persönliches Erscheinen und Vollmacht

Grundsätzlich muss jeder Beteiligte in seiner Angelenheit persönlich beim Notar erscheinen. So will es das Gesetz. Sollte dies ausnahmsweise nicht möglich sein, schicken Sie bitte einen Vertrauten, der für Sie handelt.

Telefonische Auskünfte

Sind in der Sache abgesehen von Sachstandsanfragen nur sehr eingeschränkt möglich. Um ein Anliegen kompetent und umfassend beraten zu können, reicht ein kurzes Telefonat in aller Regel nicht aus

Steuern/Steuerberatung

Bitte konsultieren Sie vorab Ihren Steuerberater, die entsprechenden Fragen müssen bis zur Beurkundung in aller Regel geklärt sein, der Notar kann und wird Sie nicht in steuerlichen Fragen beraten

Haustermine/Kommt der Notar auch ins Haus

Dies ist grds. möglich, allerdings ist unser Büro barrierefrei und es ist fast immer günstiger, ein Taxi oder sogar einen Krankentransport zu buchen.

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