Unsere
Rechtsgebiete
Wir gestalten Ihr Recht.
Grundstücke & Finanzierung
Jede Übertragung eines Grundstücks, ob bebaut oder nicht, muss notariell beurkundet werden.
Grundschulden, die Sie als Sicherheit für einen Kredit eintragen lassen, müssen mindestens beglaubigt, regelmäßig aber beurkundet werden. Den Unterschied können Sie unseren FAQ entnehmen.
Die Auswahl, ob die Grundschuld beurkundet oder „nur“ beglaubigt werden muss, treffen Sie regelmäßig gemeinsam mit Ihrer Bank.
Vermögensnachfolge & Vorsorge
Sie möchten Ihren Kindern oder Enkeln etwas schenken? Wie wirkt sich das auf den Pflichtteil aus?
Sie möchten Vorsorge treffen, für den Fall, dass Sie krank oder pflegebedürftig werden?
Vereinbaren Sie einen Termin, wir helfen Ihnen, Ihre Angelegenheiten rechtzeitig zu regeln.
Ehe & Familie
Sie möchten einen Ehevertrag schließen? Ihre Scheidung steht bevor und Sie sind sich mit Ihrem Ehepartner einig, wie die vermögensrechtlichen Fragen gelöst werden sollen? Sprechen Sie uns an!
Gesellschafts- & Handelsrecht
Gesellschaftsgründungen, Unternehmenskaufverträge, Anmeldungen zum Handelsregister, Sitzverlegungen etc.
Notar Stefan Link ist auch hier kompetenter Ansprechpartner in allen „Lebensphasen“ Ihres Unternehmens.
Testamente & Erbverträge
Erbverträge müssen immer notariell beurkundet werden, Testamente hingegen nicht.
Dennoch empfehlen wir Ihnen, sich vor der Erstellung auch eines Testaments notariell beraten zu lassen.
Nicht nur erspart Ihnen das beurkundete Testament den Erbschein, die langjährige Erfahrung des Notars Stefan Link als Nachlassrichter lehrt ferner, dass selbst erstellte Testamente selten das gewünschte Ergebnis bringen.
Beglaubigungen & Bescheinigungen
Sie möchten „nur“ etwas beglaubigen lassen oder brauchen für den (internationalen) Rechtsverkehr eine Bescheinigung?
Sprechen Sie uns an, im Rahmen des notariellen Zuständigkeitsbereichs sind wir gerne für Sie da.
Sonstiges
Gutachten, Streitschlichtung und sonstige Angelegenheiten, für die kein originäres Beurkundungs- oder Beglaubigungserfordernis besteht, bearbeitet Notar Stefan Link lediglich im Einzelfall auf besondere Anfrage.